Achtung – erhöhte Waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr 1

Aufgrund der bereits länger anhaltenden Trockenperiode hat die Bezirkshauptmannschaft Freistadt die Waldbrandschutzverordnung erlassen. Das bedeutet, dass in den Waldgebieten im Bezirk Freistadt sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feueranzünden und das Rauchen verboten ist.

Hier der Link zur Verordnung.