Achtung – erhöhte Waldbrandgefahr

Waldbrandgefahr 1

Wie auch bereits im letzten Jahr hat die Bezirkshauptmannschaft Freistadt auch heuer aufgrund der erhöhten Trockenheit eine Waldbrand-Schutzverordnung erlassen. Das bedeutet, dass in den Waldgebieten im Bezirk Freistadt sowie in deren Gefährdungsbereichen jegliches Feueranzünden und das Rauchen verboten ist.
Die Verordnung ist ab 30.04.2019 gültig.

Hier der Link zur Verordnung.